Für Verwalter
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Erdgasumstellung in St. Tönis, für Unternehmen der Wohnungswirtschaft.
Die Umstellung von L-Gas auf H-Gas ist notwendig, da die L-Gas-Vorkommen in den Niederlanden erschöpft sind. Da H-Gas einen höheren Energiegehalt besitzt, müssen alle an das Gasnetz angeschlossenen Gasverbrauchsgeräte technisch an die neue Gasqualität angepasst werden. Für Unternehmen der Wohnungswirtschaft bedeutet dies eine besondere Verantwortung. Ihre Unterstützung ist wichtig, damit die Erfassung und Anpassung der Gasgeräte in den von Ihnen verwalteten Gebäuden reibungslos und termingerecht durchgeführt werden können.
Die NEW Netz GmbH ist als zuständiger Netzbetreiber gemäß § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) für die Durchführung der Erdgasumstellung verantwortlich. Deshalb informieren wir alle betroffenen Gaskundinnen und Gaskunden frühzeitig über den Ablauf der Umstellung.
Im ersten Schritt erhalten die Kundinnen und Kunden einen Termin zur Erfassung ihrer Gasgeräte. Diese sogenannte Erhebung findet im Jahr 2027 statt. Dabei erfassen die von uns beauftragten Fachkräfte (Monteure) alle an das Gasnetz angeschlossenen Gasverbrauchsgeräte und dokumentieren die für die Umstellung erforderlichen Gerätedaten. Nach der Auswertung der Erhebungsdaten werden die notwendigen Anpassungsmaterialien beschafft. Im Jahr 2028 erfolgt dann bei einem zweiten Vor-Ort-Termin die technische Anpassung der Gasgeräte an die neue Gasqualität.
Die Terminvereinbarung erfolgt in der Regel direkt mit Ihren Mieterinnen und Mietern. Gibt es in Ihren Gebäuden jedoch zentrale Gasverbrauchsanlagen, beispielsweise Heizungsanlagen, zu denen ausschließlich Sie oder eine von Ihnen benannte Person Zugang hat, benötigen wir die entsprechenden Kontaktdaten frühzeitig.
So können wir die erforderlichen Termine für die Erfassung und Anpassung der Anlagen rechtzeitig und reibungslos abstimmen.
Bitte melden Sie sich hierfür bei unserer Erdgas-Hotline unter 02451 624–6246 oder senden Sie uns eine E-Mail an erdgasumstellung@new-netz.de.
Phasen der Umstellung
Die Umstellung erfolgt in zwei Schritten:
- Erfassung Ihrer Gasgeräte (2027)
Im ersten Schritt erfassen wir alle an das Gasnetz angeschlossenen Gasgeräte. Hierzu vereinbaren wir mit Ihnen per Briefpost einen Termin vor Ort. Die von uns beauftragten Fachkräfte dokumentieren die technischen Daten Ihrer Geräte, fotografieren das Typenschild und den Aufstellort und führen eine Abgasanalyse durch. Anschließend prüfen wir die erhobenen Daten, beurteilen die Anpassbarkeit Ihrer Geräte und beschaffen die für die spätere Anpassung erforderlichen Materialien.
- Technische Anpassung Ihrer Gasgeräte (2028)
Im zweiten Schritt (2028) werden die Gasgeräte bei einem weiteren Termin technisch auf den Betrieb mit H-Gas (high calorific gas) umgestellt / angepasst. So stellen wir sicher, dass Ihre Geräte auch nach der Umstellung sicher und zuverlässig funktionieren.
Qualitätskontrolle für Ihre Sicherheit
Bei etwa 10 Prozent der Erfassungs- und Anpassungstermine erfolgt zusätzlich eine stichprobenartige Qualitätskontrolle. Hierzu vereinbaren wir noch einmal einen zusätzlichen Termin vor Ort bei Ihnen. Diese vorgeschriebenen Prüfungen dienen Ihrer Sicherheit und stellen sicher, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Zutritt und Sicherheit
Damit Ihre Mieter oder Mitarbeiter sicher sein können, dass der Umstellungsmonteur tatsächlich ein Mitarbeiter eines durch die NEW Netz GmbH beauftragten Dienstleistungsunternehmens ist, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Alle Informationen unseres Hauses und unserer Dienstleister tragen immer das Logo der NEW Netz GmbH sowie das Logo zur Erdgasumstellung.
- Termine zur Erhebung bzw. zur Anpassung senden wir immer schriftlich per Post. Nur bei Terminverschiebungen informieren wir entweder mit einer Terminkarte im Postkartenformat, die in den Briefkasten eingeworfen wird oder wir bestätigen den neuen Termin mit Erlaubnis der Mieter per E-Mail.
- Informationen zur Erdgasumstellung versenden wir nicht per E-Mail. Ihre Mieter oder Mitarbeiter sollten daher nicht auf solche E-Mails antworten.
- Die Erhebung und Anpassung sind kostenfrei (ausgenommen davon sind Aufwände für Reparaturen, Wartungsarbeiten oder einen kompletten Geräteaustausch, die Sie selbst beauftragen). Daher werden Sie weder von uns noch von den beauftragten Dienstleistern eine Rechnung erhalten und auch nicht vor Ort zu Zahlungen aufgefordert.
- In unserem Auftrag sind nur die nachfolgenden Unternehmen für Erhebung, Anpassung und Qualitätssicherung unterwegs:
- ELTEL Networks GmbH
- LPR Energy GmbH
Bitte beachten Sie, dass keine Mitarbeiter von anderen Handwerks- oder Installateursbetrieben beauftragt sind.
- Die Mitarbeiter unserer Dienstleister weisen sich bei jedem Besuch unaufgefordert mit einem Lichtbildausweis sowie einem individuell erstellten Zutrittscode aus. Diesen Code erhalten Sie oder Ihre Mieter mit dem Terminanschreiben. Dieser Code ist nur Ihnen bzw. Ihrem jeweiligen Mieter und dem zuständigen Umstellungsmonteur bekannt.
- Bitte lassen Sie nur Personen ins Haus, die unaufgefordert ihren Ausweis vorzeigen sowie den richtigen Zutrittscode nennen können!
- Bei Zweifeln rufen Sie bitte unbedingt unsere Erdgas-Hotline unter der Telefonnummer 02451 624-6246 an, bevor Sie die Personen in Ihre Wohnung oder Ihr Haus lassen.
Umstellungskosten
- Im Rahmen der Erdgasumstellung entstehen Ihnen keine direkten Kosten. Die Aufwände übernehmen gemäß § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) zunächst wir, als Ihr Netzbetreiber.
- Die für die Erdgasumstellung anfallenden Kosten werden seit 2017 indirekt auf alle Gasnetzkunden bundesweit verteilt. Die Netzentgelte erhöhen sich dabei um den jedes Jahr neu festzulegenden Umlagebetrag der Erdgasumstellung für alle Gasverbraucher in Deutschland.
- Diese solidarische Kostenverteilung ermöglicht eine maßvolle Kostensteigerung für jeden einzelnen Gaskunden. Sobald der deutschlandweite Umstellungsprozess – voraussichtlich 2029 oder 2030 abgeschlossen ist, wird diese Kostenposition in der Gasverbrauchsrechnung wegfallen.
Fragen zum Datenschutz
- Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat für uns einen hohen Stellenwert. Selbstverständlich beachten wir die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- In unserer Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Erdgasumstellung sowie über Ihre Rechte. Die Datenschutzerklärung steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
Downloads
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Hier erhalten Sie alle allgemeinen Informationen zur Erdgasumstellung.
Hier finden Sie wichtige sicherheitsrelevante Informationen für die Erdgasumstellung.
Hier finden Sie alle Informationen zu Kosten und Kostenerstattung auf einen Blick.
Hier finden Sie Informationen zu Mängeln, die ggf. an Ihrem Gasgerät festgestellt wurden.
Hier finden Sie den Antrag auf Kostenerstattung.
Erdgasumstellung
in St. Tönis (Tönisvorst)
Bei Fragen sind wir gerne unter den nachfolgend angegebenen Kontaktdaten für Sie da:
Wir benötigen Ihre Unterstützung
Damit alle Gasgeräte rechtzeitig umgestellt werden können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Nur gemeinsam können wir sicherstellen, dass die Erdgasversorgung auch künftig für Ihre Mieter und Ihre Objekte zuverlässig gewährleistet bleibt.
Bitte ermöglichen Sie den von uns beauftragten Fachkräften sowohl zur Erfassung im Jahr 2027 als auch zur technischen Anpassung im Jahr 2028 den Zugang zu Ihren Gasgeräten
Abstimmung der Termine zur Erhebung / zur Anpassung
- Für Gasgeräte in den Mietwohnungen Ihrer Objekte stimmen wir die Termine direkt mit Ihren Mieterinnen und Mietern ab. So stellen wir sicher, dass die von uns beauftragten Fachkräfte Zugang zu den jeweiligen Geräten erhalten.
- Gibt es in Ihren Objekten zentrale Gasverbrauchsanlagen, zum Beispiel Heizungsanlagen, zu denen nur Sie oder eine von Ihnen beauftragte Ansprechperson Zugang hat, benötigen wir frühzeitig die entsprechenden Kontaktdaten. So können wir die notwendigen Termine direkt und zuverlässig mit dieser Person abstimmen. Bitte melden Sie sich dafür bei unserer Erdgas-Hotline unter 02451 624-6246 oder senden Sie uns eine E-Mail an erdgasumstellung@new-netz.de.
So können Sie sich vorbereiten
Damit die Erfassung (2027) und die spätere Anpassung (2028) möglichst reibungslos durchgeführt werden können, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung:
- Lassen Sie Ihre Gasgeräte regelmäßig durch einen Fachbetrieb warten.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasgeräte zum Termin frei zugänglich sind. Entfernen Sie vor dem Termin zur Erhebung bzw. zur Anpassung alle im Bereich der Gasgeräte befindlichen Gegenstände, damit die Arbeiten schnell und einfach erfolgen können.
- Ändern Sie nach dem Besuch unserer Fachkräfte keine vorgenommenen Einstellungen am Gerät.
- Informieren Sie gegebenenfalls Ihren Installateur oder Schornsteinfeger über den Monteursbesuch falls diese danach vor Ort sein sollten.
Verhalten bei festgestellten Mängeln
- Werden bei der Erfassung oder Anpassung Mängel an Ihrem Gasgerät festgestellt, sollten diese zeitnah durch einen Installationsbetrieb behoben werden. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit.
- Die Kosten für notwendige Reparaturen oder Instandsetzungen bzw. Mängelbehebungen trägt der Eigentümer des Geräts. Diese werden seitens der NEW Netz GmbH nicht übernommen.
Verhalten bei Gerätestörungen
- Sollten nach dem Besuch unserer Fachkräfte unerwartet Probleme an einem Gasgerät auftreten, wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Erdgas-Hotline unter 02451 624-6246. Wenn die Ursache eindeutig im Zusammenhang mit den Umstellungsarbeiten steht, werden notwendige Maßnahmen kostenfrei durchgeführt. Die Umstellungsmonteure sind dafür insbesondere während der Anpassungsphase für Entstörungen 24/7 für Sie im Einsatz.
- Bitte beauftragen Sie keinen Installateur auf eigene Kosten, ohne zuvor Rücksprache mit uns zu halten, da wir in diesem Fall entstehende Kosten nicht übernehmen können.
Geräteaustausch und Kostenerstattung
- Wenn Sie sich im Rahmen der Erdgasumstellung für den Austausch eines Altgeräts gegen ein Neugerät entscheiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung erhalten. Die Beträge, die durch die NEW Netz erstattet werden können, sind gesetzlich festgelegt. Wenn Sie und Ihr Installateur geprüft haben, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie einen Kostenerstattungsantrag stellen.
- Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, den möglichen Erstattungsbeträgen sowie die erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie hier:
Hier finden Sie alle Informationen zu Kosten und Kostenerstattung auf einen Blick.
Hier finden Sie den Antrag auf Kostenerstattung.
Fragestellungen
Wie läuft die Erdgasumstellung ab?
Die Erdgasumstellung erfolgt in der Regel in drei Schritten:
- Im dritten Quartal 2026 informieren wir alle betroffenen Gaskundinnen und -kunden per Brief und kündigen die Erdgasumstellung an (Erstinformationsschreiben).
- Ab Dezember 2026 erhalten Sie eine schriftliche Terminankündigung zur Erhebung. Bei diesem Vor-Ort-Termin werden alle für die Erdgasumstellung relevanten Gerätedaten erfasst.
- Ab Mai 2028 erhalten Sie eine schriftliche Terminankündigung zur Anpassung Ihrer Gasgeräte. Bei diesem Termin werden die notwendigen technischen Anpassungen für den sicheren Betrieb mit H-Gas durchgeführt.
In rund 10 Prozent aller Fälle erfolgt zusätzlich eine Qualitätskontrolle der Erhebungs- oder Anpassungsarbeiten. Diese Qualitätssicherung ist durch das Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) vorgeschrieben und dient Ihrer Sicherheit.
Warum habe ich mehrere Informationsschreiben zur Erdgasumstellung erhalten?
Im Rahmen der Erdgasumstellung informieren wir sowohl die Mieterinnen und Mieter (Anschlussnutzer) als auch die Eigentümerinnen und Eigentümer (Anschlussnehmer). Dieses sog. Erstinformationsschreiben entspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Auf diese Weise stellen wir sicher, dass alle Beteiligten frühzeitig über die anstehende Erdgasumstellung informiert werden.
In Einzelfällen kann es aus datentechnischen Gründen vorkommen, dass Sie mehrere identische Informationsschreiben erhalten. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Datenqualität zu verbessern, um Mehrfachzusendungen möglichst zu vermeiden.
Wie lange dauert die Erhebung?
Die Erhebung dauert in der Regel etwa 30 – 45 Minuten je Gerät.
Wie lange dauert die Anpassung?
Eine Anpassung benötigt zumeist 60 – 90 Minuten pro Gerät. Je nach Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen auch etwas länger dauern.
Kann ich den Termin zur Erhebung bzw. zur Anpassung ändern?
Sollten Sie den im Terminanschreiben angekündigten Termin zur Erhebung nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie bitte unsere Erdgas-Hotline unter 02451 624-6246. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir einen neuen Termin zur Erhebung ab.
Bei den Terminen zur technischen Anpassung sind Terminverschiebungen aus technischen Gründen nur eingeschränkt möglich. Daher sollten diese nur in dringenden Ausnahmefällen erfolgen. Wir bitten um Ihr Verständnis.