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Allgemeine Infos und Hintergrund
Wer ist die NEW Netz GmbH?
Die NEW Netz GmbH ist die Netzgesellschaft für die Stadt Mönchengladbach, Teile des Kreises Neuss und des Kreises Heinsberg sowie den Kreis Viersen. Das Unternehmen mit Sitz in Geilenkirchen ist eine 100-prozentige Tochter der NEW AG und seit dem 01. Januar 2005 für den Ausbau und Betrieb der Stromnetze, Gasnetze, Wassernetze, Wärmenetze und Datennetze zuständig. Die NEW Netz beschäftigt über 600 Mitarbeiter. Als regionaler Netzbetreiber ist die NEW Netz GmbH für die Erdgasumstellung in Teilen des Kreises Neuss, in Mönchengladbach und im Kreis Viersen verantwortlich.
Was bedeutet Erdgasumstellung?
In Deutschland wurden bisher zwei unterschiedliche Erdgasqualitäten genutzt: L-Gas (low calorific gas) und H-Gas (high) calorific gas). Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Gasqualitäten liegt im Brennwert und damit im Energiegehalt.
Da die L-Gas-Vorkommen in den Niederlanden erschöpft sind, steht diese Gasqualität nicht mehr zur Verfügung. Deshalb wird die Erdgasversorgung bundesweit auf H-Gas umgestellt. Da H-Gas einen höheren Brennwert besitzt, müssen alle betroffenen Gasverbrauchsgeräte technisch an die neue Gasqualität angepasst werden.
Die Erdgasumstellung ist notwendig, um die Erdgasversorgung in Deutschland langfristig sicherzustellen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind in § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt.
Für die Planung und Durchführung der Erdgasumstellung ist ausschließlich der jeweils zuständige Verteilnetzbetreiber verantwortlich und gemäß § 19a EnWG autorisiert. Für den Ortsteil St. Tönis übernimmt diese Aufgabe die NEW Netz GmbH.
Seit wann findet die Erdgasumstellung statt?
Die Erhebung der ersten Erdgasgeräte in Deutschland startete bereits im Jahr 2014/2015. In St. Tönis beginnt die Erhebung im Januar 2027. Die schrittweise Umstellung (Anpassung) erfolgt hier dann im Jahr 2028.
Die Umstellung der übrigen betroffenen Netzbereiche im Netzgebiet der NEW Netz mit knapp 130.000 Gasgeräten erfolgte bereits in den Jahren 2019 bis 2023.
Was ist der Unterschied zwischen L- und H-Gas?
L-Gas (low calorific gas) und H-Gas (high calorific gas) unterscheiden sich vor allem durch ihren Energiegehalt. Dieser wird über den sogenannten Brennwert angegeben und in Kilowattstunden pro Kubikmeter (kWh/m³) gemessen. H-Gas verfügt über einen höheren Energiegehalt als L-Gas. Der Brennwert liegt bei H-Gas bei rund 11,5 kWh/m³, bei L-Gas bei etwa 10 kWh/m³. Das „H“ steht dabei für „high“ (hoch).
Der unterschiedliche Energiegehalt ist auf den jeweiligen Methananteil (CH₄) zurückzuführen. Während L-Gas einen Methananteil von etwa 83 Prozent aufweist, liegt dieser bei H-Gas bei rund 93 Prozent.
Aufgrund dieser unterschiedlichen Gasbeschaffenheit müssen alle an das Gasnetz angeschlossenen Gasverbrauchsgeräte beim Wechsel von L-Gas auf H-Gas technisch angepasst werden. Nur so kann ein sicherer und zuverlässiger Betrieb der Geräte auch nach der Umstellung gewährleistet werden.
Warum ändert sich die Erdgasqualität in meiner Region?
Die L-Gas-Vorkommen in den Niederlanden sind erschöpft und die dortige Förderung dieser Gasqualität wurde bereits eingestellt. Deshalb steht L-Gas nicht mehr zur Verfügung. Aktuell werden die noch verbliebenen L-Gas-Gebiete übergangsweise mit sogenanntem konvertiertem H-Gas versorgt. Dabei wird H-Gas mit hohem Energie- und Kostenaufwand so aufbereitet, dass es die Eigenschaften von L-Gas erhält. Da dieses Verfahren langfristig nicht wirtschaftlich ist, werden die bisherigen L-Gas-Netze in Deutschland schrittweise auf H-Gas umgestellt. Ziel ist es, die Erdgasversorgung auch in Zukunft sicher und zuverlässig zu gewährleisten.
Woher kommt das bisher verwendete L-Gas?
Das weltweit einzig bekannte Vorkommen von L-Gas befindet sich im Norden der Niederlande in der Region Groningen. Aus diesem Erdgasfeld wurden über viele Jahrzehnte hinweg auch Teile Deutschlands mit L-Gas versorgt. Nach mehr als 50 Jahren Förderung sind die dortigen Erdgasvorkommen jedoch erschöpft. Die Förderung von L-Gas wurde deshalb eingestellt. Alle anderen bekannten Erdgasvorkommen weltweit liefern ausschließlich H-Gas. Aus diesem Grund wird die Erdgasversorgung in den bisherigen L-Gas-Gebieten schrittweise auf H-Gas umgestellt.
Wo in Deutschland erfolgte / erfolgt die Erdgasversorgung mit L-Gas?
Die bisherigen L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich vor allem in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus erstrecken sie sich entlang der Rheinschiene bis in den Raum Frankfurt sowie auf Teile Sachsen-Anhalts. In allen übrigen Regionen Deutschlands erfolgt die Erdgasversorgung bereits seit vielen Jahren mit H-Gas.
Woher kommt das künftige H-Gas?
H-Gas wird weltweit in zahlreichen Förderregionen gewonnen und kann aus verschiedenen Ländern bezogen werden. Zu den bedeutenden Förderländern zählen unter anderem die USA, Russland, Iran, Kanada, Katar, Saudi Arabien und Norwegen.
Ist H-Gas ausreichend lange verfügbar?
Nach den aktuellen Prognosen reichen die heute bekannten Erdgasreserven von H-Gas weltweit noch weit über 100 Jahre hinaus.
Welchen Mehrwert / Vorteil habe ich durch die Erdgasumstellung?
Die Umstellung von L-Gas auf H-Gas trägt zu einer langfristig sicheren Erdgasversorgung bei. Aufgrund der weltweiten Verfügbarkeit von H-Gas und der heute bekannten H-Gasvorkommen können Gaskundinnen und Gaskunden in Deutschland grundsätzlich noch weit über 100 Jahre sicher mit H-Gas versorgt werden.
Was bedeutet Schalttermin?
Mit dem Schalttermin wird das Tagesdatum bezeichnet, an dem erstmalig H-Gas in das Gasnetz in St. Tönis eingespeist wird. Das ist der Schalttermin für St. Tönis:
Schalttermin: 05.09.2028
Warum muss eine Anpassung der Gasgeräte durchgeführt werden?
Bisher wurde die Gasversorgung in Teilen Deutschlands zu etwa 10 Prozent aus deutschen L-Gas-Vorkommen und zu rund 90 Prozent aus den Niederlanden sichergestellt. Da diese L-Gas-Quellen erschöpft sind, ist die Umstellung von L-Gas auf H-Gas erforderlich. Da sich die beiden Erdgasqualitäten in ihrem Energiegehalt unterscheiden, müssen alle an das Gasnetz angeschlossenen Gasgeräte technisch an den Betrieb mit H-Gas angepasst werden.
Ohne diese Anpassung kann es zu Gerätestörungen, Materialschäden oder Bränden kommen. Vor allem ändert sich ohne eine Anpassung die Zusammensetzung der Abgase derart, dass mehr Kohlenmonoxid (CO) entsteht, das zu schweren Vergiftungen und im schlimmsten Fall zum Tod führen kann. Die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Gasgeräte gemäß § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) dient daher Ihrer Sicherheit.
Sind wir in St. Tönis die Einzigen, bei denen diese Umstellung erfolgen muss?
Ursprünglich wurden rund 25% aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie im Wesentlichen mit L-Gas aus den Niederlanden versorgt. Dabei befinden sich die bisherigen L-Gas-Versorgungsgebiete überwiegend in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, entlang der Rheinschiene bis kurz vor Frankfurt sowie in Teilen Sachsen-Anhalts.
Alle Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe, die in diesen Regionen Erdgas nutzen, sind daher von der Erdgasumstellung betroffen.
Insgesamt sind in der Zeit von 2015 bis 2029 ca. 5,5 Mio. Gasgeräte auf die neue Gasart umzustellen. Das ist eine große Aufgabe und Herausforderung für die jeweils verantwortlichen regionalen Netzbetreiber.
Aufgrund der sehr hohen Zahlen an umzustellenden Gasgeräten erfolgt die Umstellung nicht für alle der rund 100 Netzgebiete gleichzeitig, sondern schrittweise. Die Umstellungszeiten der verschiedenen Regionen sind im sogenannten Netzentwicklungsplan (NEP) festgelegt. Dieser Plan wird jährlich von den Ferngasleitungsnetzbetreibern (FNB) unter Aufsicht der Bundesnetzagentur aktualisiert.
In diesem Netzentwicklungsplan ist die Umstellung des Netzgebiets St. Tönis der NEW Netz für das Jahr 2028 festgelegt. Der konkret vereinbarte Schalttermin ist der 05.09.2028. An diesem Tag strömt erstmalig H-Gas in das Gasnetz in St. Tönis ein.
Was ist konvertiertes H-Gas?
Wird H-Gas mit nicht brennbarem Stickstoff ausreichend verdünnt, entsteht ein Gas mit ähnlichen Brenneigenschaften wie L-Gas. Dieser Vorgang wird als Gaskonvertierung bezeichnet.
Der hierfür benötigte Stickstoff wird in der Regel durch das Tiefkühlen von Luft auf nahezu -200 °C und die anschließende Abtrennung des Stickstoffs gewonnen.
Da dieser Prozess sehr aufwendig ist, ist konvertiertes Gas deutlich teurer als H-Gas.
Warum kann die Erdgasumstellung nicht über eine Erdgasversorgung mit konvertiertem H-Gas vermieden werden?
Bei der Konvertierung wird H-Gas mit nicht brennbarem Stickstoff verdünnt, bis die Brenneigenschaften von L-Gas erreicht sind. Die dafür erforderlichen Mengen für eine flächendeckende Erdgasversorgung können jedoch nur mit sehr hohem technischem Aufwand bereitgestellt werden. Zudem verursacht die Konvertierung hohe Kosten. Eine langfristige Versorgung mit konvertiertem H-Gas ist daher wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die damit verbundenen Kosten würden die Gaskundinnen und Gaskunden deutschlandweit deutlich stärker belasten als die einmalige Umstellung der Gasverbrauchsgeräte.
Ich bin kein Erdgas-Kunde der NEW Energie GmbH. Wer ist dann für die Erdgasumstellung verantwortlich?
Von der Erdgasumstellung sind in St. Tönis alle an das Gasnetz angeschlossenen Gasgeräte betroffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Kunde der NEW Energie oder eines anderen Gasversorgers sind.
Für die Erfassung und technische Anpassung der Gasgeräte ist gemäß § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) immer der örtlich zuständige Netzbetreiber verantwortlich. In St. Tönis ist dies die NEW Netz GmbH.
Ist mein Installateur/mein Schornsteinfeger über die Erdgasumstellung informiert?
Alle Installationsunternehmen, die bei der NEW Netz GmbH als Vertragsinstallationsunternehmen gelistet sind, wurden von uns frühzeitig über die Erdgasumstellung informiert. Auch während der Erdgasumstellung erhalten die Vertragsinstallationsunternehmen fortlaufend aktuelle Informationen zum Projekt. Gleiches gilt für die Schornsteinfeger.
Umsetzung und Ablauf
Wie läuft die Erdgasumstellung ab?
Die Erdgasumstellung erfolgt in der Regel in drei Schritten:
- Im dritten Quartal 2026 informieren wir alle betroffenen Gaskundinnen und -kunden per Brief und kündigen die Erdgasumstellung an (Erstinformationsschreiben).
- Ab Dezember 2026 erhalten Sie eine schriftliche Terminankündigung zur Erhebung. Bei diesem Vor-Ort-Termin werden alle für die Erdgasumstellung relevanten Gerätedaten erfasst.
- Ab Mai 2028 erhalten Sie eine schriftliche Terminankündigung zur Anpassung Ihrer Gasgeräte. Bei diesem Termin werden die notwendigen technischen Anpassungen für den sicheren Betrieb mit H-Gas durchgeführt.
In rund 10 Prozent aller Fälle erfolgt zusätzlich eine Qualitätskontrolle der Erhebungs- oder Anpassungsarbeiten. Diese Qualitätssicherung ist durch das Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) vorgeschrieben und dient Ihrer Sicherheit.
Wie viele Termine bei mir vor Ort sind für die Erdgasumstellung nötig?
Für die Erdgasumstellung sind in der Regel zwei unserer Monteure Vor-Ort-Termine erforderlich.
Der erste Termin findet ab Januar 2027 statt. Im Rahmen dieser Erhebung werden alle in Ihrem Haushalt betriebenen Gasgeräte erfasst.
Der zweite Termin erfolgt nach derzeitiger Planung ab Mai 2028. Dabei werden Ihre Gasgeräte technisch an den Betrieb mit H-Gas angepasst.
In rund 10 Prozent der Erhebungs- und Anpassungsfälle findet zusätzlich ein Termin zur Qualitätssicherung statt. Dabei wird die Arbeit der von uns beauftragten Monteure stichprobenartig überprüft. Diese Qualitätskontrolle ist vorgeschrieben und dient Ihrer Sicherheit.
Warum habe ich mehrere Informationsschreiben zur Erdgasumstellung erhalten?
Im Rahmen der Erdgasumstellung informieren wir sowohl die Mieterinnen und Mieter (Anschlussnutzer) als auch die Eigentümerinnen und Eigentümer (Anschlussnehmer). Dieses sog. Erstinformationsschreiben entspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Auf diese Weise stellen wir sicher, dass alle Beteiligten frühzeitig über die anstehende Erdgasumstellung informiert werden.
In Einzelfällen kann es aus datentechnischen Gründen vorkommen, dass Sie mehrere identische Informationsschreiben erhalten. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Datenqualität zu verbessern, um Mehrfachzusendungen möglichst zu vermeiden.
Welche Anschreiben erhalte ich als Netzkunde der NEW Netz GmbH im Zusammenhang mit der Erdgasumstellung?
Anschreiben 1: Erstinformation zur Erhebung
Zunächst erhalten alle Beteiligten ein Erstinformationsschreiben zur Erhebung. Dieses dient der frühzeitigen Information über die anstehende Erdgasumstellung. Das Schreiben wird sowohl an Mieterinnen und Mieter als auch an Eigentümerinnen und Eigentümer versendet.
Anschreiben 2: Terminankündigung zur Erhebung
Etwa vier Wochen vor Beginn der Erhebungsphase erhalten alle Beteiligten ein Schreiben mit der Ankündigung des Erhebungstermins. Zu diesem Termin besucht Sie ein von uns beauftragter Monteur vor Ort, um Ihre Gasgeräte zu erfassen. Das Schreiben enthält außerdem Ihren persönlichen Zutrittscode (PIN), den Ihnen der Monteur vor Betreten unaufgefordert nennen wird.
Für die Durchführung der Erhebung bitten wir Sie, unserem Monteur Zugang zu allen Gasgeräten zu ermöglichen.
Werden bei der Erhebung keine Auffälligkeiten oder Mängel festgestellt, erhalten die Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer erst einige Monate später das nächste Anschreiben.
Anschreiben 3: Erstinformation zur Anpassung
Rund drei Monate vor Beginn der Anpassungsphase erhalten Sie ein weiteres Informationsschreiben. Dieses erinnert an die bevorstehende Erdgasumstellung und die anstehenden Arbeiten. Darüber hinaus enthält es eine Auflistung der in Ihrem Haushalt, Ihrem Gewerbe erhobenen Geräte . Mittels dieser Liste sind Sie aufgefordert uns unbedingt in der Zwischenzeit ggf. entstandene Änderung in Ihrem Gerätebestand mitzuteilen.
Anschreiben 4: Terminankündigung zur Anpassung
Etwa drei bis vier Wochen vor Beginn der Anpassungsphase erhalten alle Beteiligten ein Schreiben mit der Ankündigung des Anpassungstermins. Zu diesem Termin besucht Sie ein von uns beauftragter Monteur vor Ort, um die technische Anpassung Ihrer Gasgeräte an die neue Gasqualität durchzuführen. Auch dieses Schreiben enthält Ihren persönlichen Zutrittscode (PIN), den der Monteur Ihnen vor Betreten unaufgefordert nennen wird.
Da die Anpassung der Gasgeräte innerhalb eines vorgegebenen begrenzten Zeitraums erfolgen muss, sind Terminverschiebungen nur eingeschränkt möglich. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Bitte ermöglichen Sie unserem Monteur auch bei diesem Termin den Zugang zu allen Gasgeräten.
Hinweis
In rund 10 Prozent der Erhebungs- und Anpassungsfälle wird zusätzlich ein Termin zur Qualitätssicherung vereinbart. Dabei wird die Arbeit der von uns beauftragten Monteure stichprobenartig überprüft. Diese Qualitätskontrolle ist vorgeschrieben und dient Ihrer Sicherheit.
Was soll ich tun, wenn ich den vorgeschlagenen Erhebungstermin nicht wahrnehmen kann?
Sollten Sie den in unserem Terminanschreiben angekündigten Termin zur Erhebung nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich bitte frühzeitig an unsere Erdgas-Hotline: 02451 624-6246. Gemeinsam finden wir einen neuen, passenderen Termin.
Kann ich den Termin zur Erhebung bzw. zur Anpassung ändern?
Sollten Sie den im Terminanschreiben angekündigten Termin zur Erhebung nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie bitte unsere Erdgas-Hotline unter 02451 624-6246. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir einen neuen Termin zur Erhebung ab.
Bei den Terminen zur technischen Anpassung sind Terminverschiebungen aus technischen Gründen nur eingeschränkt möglich. Daher sollten diese nur in dringenden Ausnahmefällen erfolgen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wird der Besuch der ausführenden Personen (Monteure) angekündigt?
Ja. Die Besuche zur Erhebung, zur technischen Anpassung sowie ein möglicher Termin zur Qualitätssicherung werden Ihnen vorab schriftlich angekündigt.
Das entsprechende Terminanschreiben erhalten Sie in der Regel etwa drei Wochen vor dem geplanten Vor-Ort-Termin.
Muss ich den Monteur reinlassen?
Ja. Als Mieterin oder Mieter beziehungsweise als Eigentümerin oder Eigentümer sind Sie gemäß § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) verpflichtet, den Zugang zu Ihrem Grundstück sowie zu Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder Ihrem Betrieb zu ermöglichen.
Voraussetzung ist, dass sich der Monteur unaufgefordert mit einem Werksausweis der NEW Netz GmbH ausweist und Ihnen Ihren persönlichen Zutrittscode (PIN) nennt. Diesen erhalten Sie mit dem Terminanschreiben zur Erhebung. Für den Termin zur technischen Anpassung erhalten Sie einen neuen Zutrittscode (PIN).
Bitte ermöglichen Sie dem Monteur den Zugang zu allen Räumen, in denen sich Gasgeräte befinden.
Informationen zu den von uns beauftragten Unternehmen für die Erhebung und Anpassung finden Sie hier.
Wie erhalte ich den für mein Objekt gültigen Zutrittscode (PIN)?
Ihren persönlichen Zutrittscode (PIN) erhalten Sie mit dem Terminanschreiben zur Erhebung. Für den Termin zur technischen Anpassung erhalten Sie mit dem entsprechenden Anschreiben einen neuen Zutrittscode. Beim Vor-Ort-Termin nennt Ihnen der Monteur diesen Zutrittscode unaufgefordert. So können Sie sicher sein, dass es sich um einen von uns beauftragten Monteur handelt.
Wird die Erdgasversorgung während der Arbeiten des Monteurs unterbrochen?
Nein. Sowohl während der Erhebung als auch während der technischen Anpassung bleibt Ihre Erdgasversorgung bestehen.
Für die Erhebung Ihrer Gasgeräte sind keine Unterbrechungen der Versorgung erforderlich. Auch bei der späteren Anpassung wird die Gasversorgung nicht abgeschaltet. Lediglich das jeweilige Gasgerät, an dem gearbeitet wird, muss für die Dauer der Arbeiten außer Betrieb genommen werden.
Für die Erhebung eines haushaltsüblichen Gasgeräts sollten Sie etwa 30 bis 45 Minuten einplanen. Die technische Anpassung dauert in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten pro Gerät. Abhängig vom Gerätetyp kann der Zeitaufwand im Einzelfall auch höher sein.
Fragen zur Geräteerhebung
Müssen alle Gasgeräte in meinem Haushalt / meinem Unternehmen erhoben werden?
Ja. Bei der Erhebung müssen alle an das Gasnetz angeschlossenen Gasgeräte erfasst werden. Nur wenn sämtliche Geräte dokumentiert sind, kann die spätere technische Anpassung vollständig durchgeführt werden. Wird ein Gasgerät bei der Erhebung nicht erfasst, besteht nach der Umstellung auf H-Gas die Gefahr von Fehlfunktionen und anderen Sicherheitsrisiken. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Kohlenmonoxidvergiftung (CO) mit tödlichen Folgen kommen.
Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass unserem Monteur Zugang zu allen Gasgeräten ermöglicht wird.
Was passiert bei der Erhebung?
Bei der Erhebung erfassen wir alle an das Gasnetz angeschlossenen Gasgeräte.
Dafür dokumentiert der Monteur die erforderlichen Gerätedaten. Dazu werden das Gasgerät, das Typenschild und der Aufstellort fotografiert. Zusätzlich werden technisch relevante Daten aufgenommen und der Betriebszustand des Geräts mithilfe einer Abgasmessung überprüft und dokumentiert.
Wie lange dauert die Erhebung?
Die Erhebung dauert in der Regel etwa 30 – 45 Minuten je Gerät.
Was passiert nach der Erhebung?
In rund 10% der Erhebungs- bzw. Anpassungsfälle wird ein zusätzlicher Termin zur Qualitätssicherung vor Ort vereinbart. Dabei wird stichprobenartig die Arbeit der durch uns beauftragen Monteure überprüft. Diese Qualitätsprüfung ist vorgeschrieben und dient Ihrer Sicherheit.
Circa 1 Jahr nach der Erhebung erhalten Sie ein weiteres Terminanschreiben für die Anpassung Ihrer Gasgeräte.
Fragen zur Geräteanpassung
Wann werden meine Geräte auf H-Gas umgestellt?
Nach der Erhebung aller Gasgeräte im Jahr 2027 erfolgt die technische Anpassung der Geräte von L- auf H-Gas ab Mitte 2028 und endet voraussichtlich im Winter 2028.
Wer kümmert sich um die Anpassung?
Es ist die Aufgabe des Netzbetreibers, die Anpassung zu veranlassen. Für St. Tönis ist die NEW Netz GmbH verantwortlich. Für die Anpassung der Gasgeräte hat die NEW Netz Fachfirmen beauftragt, die in diesem Bereich das Know-how und die entsprechenden Erfahrungen haben und für die Anpassung zugelassen sind.
Was passiert bei der Anpassung?
In den meisten Fällen werden die Düsen im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen. Nach dieser Einstellung und einer vorgeschriebenen Abgasmessung wird das Gasgerät mit einem Aufkleber markiert, der das Gerät als angepasst kennzeichnet. Diese Information kann in Einzelfällen wichtig für den Installateur oder den Schornsteinfeger sein. Nach der technischen Anpassung macht der Monteur zu Dokumentationszwecken erneut Fotos vom Gerät und dem Aufstellort.
Muss meine Heizung während der Anpassung abgeschaltet werden?
Ja. Für die Dauer der technischen Anpassung muss das jeweilige Gasgerät vorübergehend außer Betrieb genommen werden.
Nach Abschluss der Arbeiten nimmt der Monteur das Gerät wieder in Betrieb. Anschließend wird der ordnungsgemäße Betriebszustand durch eine vorgeschriebene Abgasmessung überprüft und dokumentiert.
Wie lange das Gerät abgeschaltet bleibt, hängt vom jeweiligen Gerätetyp ab, in der Regel sind dies etwa 45 bis 60 Minuten.
Wie lange dauert die Anpassung?
Eine Anpassung benötigt zumeist 60 – 90 Minuten pro Gerät. Je nach Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen auch etwas länger dauern.
Was passiert nach der Anpassung?
Nach der technischen Anpassung sind Ihre Gasgeräte auf den Betrieb mit H-Gas eingestellt.
In rund 10% der Fälle wird ein weiterer Vor-Ort-Termin vereinbart. Dabei wird stichprobenartig die Arbeitsqualität der durch uns beauftragten Monteure überprüft. Diese Qualitätsprüfung ist vorgeschrieben und dient Ihrer Sicherheit.
Warum ist eine Qualitätssicherung der Erhebung bzw. der Anpassung notwendig?
Die Überprüfung der durchgeführten Arbeiten ist verbindlich vorgeschrieben. Sie stellt sicher, dass die Erdgasumstellung ordnungsgemäß durchgeführt wird und trägt zu Ihrer Sicherheit bei.
Nicht jeder Haushalt ist von dieser Kontrolle betroffen. Nur bei rund 10 Prozent der Erhebungen und Anpassungen findet ein zusätzlicher Termin statt. Dabei wird stichprobenartig geprüft, ob die Arbeiten unserer beauftragten Monteure korrekt ausgeführt wurden.
Warum erfolgt die Geräteanpassung meiner Gasgeräte nicht gleichzeitig?
Wann ein Gasgerät angepasst wird, hängt von der jeweiligen Bauart und dem Gerätetyp ab. Manche Geräte können vor, andere müssen zum, wieder andere nach dem Schalttermin angepasst werden. Für jedes Gasgerät legt in der Regel der Gerätehersteller fest, zu welchem Zeitpunkt die Anpassung erfolgen soll. Diese Vorgaben sind für uns maßgeblich. Nach diesen Angaben richten wir uns. In manchen Fällen können daher mehrere Anpassungstermine notwendig werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Kann die Anpassung auch durch den Gerätehersteller, meinen Installateur oder meine Wartungsfirma durchgeführt werden?
In bestimmten Fällen kann die Anpassung auch durch ein anderes Fachunternehmen erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die erfolgte Anpassung der NEW Netz anschließend unverzüglich schriftlich gemeldet wird. Dies kann über die Zusendung eines Arbeitsberichts oder einer Rechnung des Fachunternehmens erfolgen. Nur so können wir nachvollziehen, dass alle im Rahmen der Erhebung erfassten Gasgeräte im Netzgebiet tatsächlich angepasst wurden.
Die Erstattung der dabei entstehenden Kosten ist auf sind auf einen Maximalbetrag gedeckelt. Darüberhinausgehende Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen. Aus diesem Grund empfehlen wir grundsätzlich, die Anpassung durch die von der NEW Netz beauftragten zertifizierten Fachunternehmen durchführen zu lassen. In der Regel entstehen Ihnen hierfür keine Kosten.
Verhalten bei Gerätestörungen
Technische Fragen und Geräte
Kann ich nach der Anpassung auf die jährliche Wartung meiner Anlage verzichten?
Nein. Auch nach der Anpassung sollten Ihre Gasgeräte regelmäßig von einem konzessionierten Vertragsinstallationsunternehmen gewartet werden. Für die regelmäßige Wartung Ihrer Gasgeräte sind Sie als Eigentümer selbst verantwortlich.
Kann der Anpassungsmonteur auch zeitgleich mit der Anpassung eine Wartung an meinem Gerät durchführen?
Nein, denn den von der NEW Netz GmbH beauftragten Monteuren ist es streng untersagt, andere Dienstleistungen als die Erhebung bzw. die Anpassung Ihrer Gasgeräte vorzunehmen. Grundlage dafür ist das vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbot, das für alle eingesetzten Monteure gilt.
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Ihren Gasgeräten müssen daher durch ein konzessioniertes Vertragsinstallationsunternehmen durchgeführt werden.
Muss mein Gastank im Außenbereich auch angepasst werden?
Bei einem vorhandenen Gastank im Außenbereich, z.B. im Garten, ist Ihr Haus nicht an das örtliche Erdgasnetz angeschlossen. In diesem Fall nutzen Sie vermutlich Flüssiggas (LNG). Daher sind Sie bzw. Ihre Gasgeräte nicht von der Erdgasumstellung betroffen.
Ich fahre ein Erdgasauto. Muss dieses auch angepasst werden?
In der Regel besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Die Lambda-Sonde des Gasmotors erkennt die jeweilige Gasqualität über die Abgaswerte und passt die Verbrennung automatisch entsprechend an. Das Tanken an Gastankstellen ist weiterhin wie gewohnt möglich.
Welche Gasgeräte im Haushalt / im Unternehmen sind betroffen?
Von der Erdgasumstellung betroffen sind grundsätzlich alle Gasgeräte, die mit Erdgas betrieben werden und an das Gasnetz angeschlossen sind. Dazu zählen in den meisten Fällen Heizungsanlagen, Gasthermen zur Warmwasserbereitung, Gaskamine sowie Gasherde.
Kann jedes Gerät angepasst werden?
Die große Mehrheit der Gasgeräte kann technisch angepasst werden. Dies ist bei mehr als 95 Prozent der Geräte der Fall.
Stellt sich bei der technischen Prüfung durch die beauftragten Fachunternehmen heraus, dass eine Anpassung auch nach umfassender Recherche nicht möglich ist, informieren wir den Geräteeigentümer schriftlich und erläutern die weiteren Schritte. Betroffen sind hiervon insbesondere ältere Gasgeräte mit einem Alter von etwa 30 Jahren oder mehr.
Wann erfahre ich, ob meine Gasgeräte anpassbar sind?
Ergibt die Auswertung der bei der Erhebung aufgenommenen Gerätedaten, dass eine Anpassung Ihres Gasgeräts nicht möglich ist, erhalten Sie von uns frühzeitig eine schriftliche Mitteilung. In diesem Schreiben erläutern wir Ihnen außerdem, welche weiteren Schritte möglich sind. Sollten Sie keine entsprechende Benachrichtigung von uns erhalten, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Gasgerät technisch angepasst wird.
Kann ich mich weigern, mein Gerät anpassen zu lassen?
Die technische Anpassung der Gasgeräte ist aus Sicherheitsgründen verpflichtend. Ein Verzicht auf die Anpassung ist daher grundsätzlich nicht möglich. Möchten Sie ein Gasgerät dennoch nicht anpassen lassen, muss es durch ein Installationsunternehmen dauerhaft vom Gasnetz getrennt werden. Darüber ist die NEW Netz GmbH unbedingt schriftlich zu informieren. Die hierbei entstehenden Kosten sind von Ihnen selbst zu übernehmen. Wird ein Gasgerät nach der Umstellung auf H-Gas ohne technische Anpassung weiterbetrieben, arbeitet es mit ungeeigneten geeigneten Geräteeinstellungen. Dadurch können erhebliche Risiken entstehen. Diese reichen von Schäden am Gerät bis hin zu Bränden und einer Gefährdung der Nutzerinnen und Nutzer. Zudem kann die veränderte Abgaszusammensetzung Kohlenmonoxid (CO) entstehen lassen, was im schlimmsten Fall zu einer tödlichen Vergiftung führen kann.
Welche Bedeutung haben die Aufkleber auf meinem Gasgerät?
Die von unseren Monteuren angebrachten Aufkleber dokumentieren den aktuellen Bearbeitungsstand eines Gasgeräts. So ist beispielsweise erkennbar, ob ein Gerät bereits erfasst oder schon technisch angepasst wurde. Darüber hinaus werden weitere Aufkleber verwendet, die zusätzliche Informationen zum jeweiligen Gasgerät enthalten. Die Kennzeichnungen sind durch den DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) vorgegeben enthalten für Ihren Installateur bzw. den Schornsteinfeger wichtige Informationen. Daher dürfen die Aufkleber nicht entfernt werden. Auch Einstellungen am Gasgerät, die im Rahmen der Erdgasumstellung vorgenommen wurden, sollten während des Umstellungszeitraums nicht verändert werden.
Muss ich nach der Anpassung die Regelung meiner Heizung neu programmieren?
Nein, eine Neuprogrammierung Ihrer Heizungsregelung ist nicht notwendig.
Erhalte ich einen neuen Erdgaszähler?
Nein. Ein Austausch des vorhandenen Gaszählers ist nicht erforderlich. Im Zusammenhang mit dem Umstelltermin wird lediglich der aktuelle Zählerstand erfasst.
Darf ich zwischen Erhebung und Anpassung ein neues Gasgerät einbauen lassen?
Ja. Ein Austausch des Gasgeräts zwischen Erhebung und technischer Anpassung ist grundsätzlich möglich. Da die Installation eines neuen Gasgeräts durch ein Fachunternehmen erfolgen muss, kann dieses anhand der Kennzeichnung (Aufkleber) auf dem Altgerät erkennen, ob das Gerät bereits im Rahmen der Erdgasumstellung erfasst wurde.
In diesem Fall ist es wichtig, dass das Installationsunternehmen die Daten des neu eingebauten Geräts umgehend an die NEW Netz GmbH weitergibt. Nur so können wir die Anpassung des Neugeräts einplanen.
Wie kann ich bei einem Wohnungswechsel oder Hauskauf feststellen, ob ein Gasgerät bereits erfasst oder angepasst wurde?
Alle durchgeführten Arbeiten werden dokumentiert. Zudem befinden sich die Abgasprotokolle gut sichtbar am jeweiligen Gasgerät. Darüber hinaus erhält jedes Gasgerät nach der Erfassung einen gelben Aufkleber. Nach erfolgreicher technischer Anpassung wird ein grüner Aufkleber angebracht. Informationen zum aktuellen Status des Geräts erhalten Sie gegebenenfalls auch vom bisherigen Betreiber, vom zuständigen Vertragsinstallationsunternehmen oder vom Bezirksschornsteinfeger.
Umgang mit Mängeln
Was muss ich tun, wenn ich einen Mangelschein erhalten habe?
Werden im Rahmen der Erhebung oder der technischen Anpassung Mängel an einem Gasgerät festgestellt, werden diese dokumentiert und Ihnen in Form eines Mangelscheins mitgeteilt. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, die festgestellten Mängel beseitigen zu lassen.
Sind Sie nicht Eigentümer des betroffenen Gasgeräts, leiten Sie den Mangelschein bitte unverzüglich an den Geräteeigentümer weiter. Für die Beseitigung der Mängel ist grundsätzlich der Eigentümer des Geräts verantwortlich.
Die Mangelbehebung muss innerhalb der auf dem Mangelschein angegebenen Frist erfolgen. Die Arbeiten müssen durch ein konzessioniertes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Nach Abschluss der Mangelbehebung ist die NEW Netz GmbH unverzüglich darüber zu informieren. Die Kosten für die Mangelbeseitigung trägt der Anlagen- bzw. Geräteeigentümer.
Die Mangelbehebung ist Voraussetzung für einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb des Gasgeräts und dient Ihrer Sicherheit.
WICHTIG: Werden festgestellte Mängel nicht fristgerecht behoben, kann das betroffene Gasgerät nicht technisch angepasst werden. Liegen schwerwiegende Mängel vor, muss das Gerät aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Weitere Informationen finden Sie hier sowie im ausgehändigten Mängelflyer.
Was muss ich tun, wenn an meinem Gasgerät Mängel festgestellt werden?
Stellt unser Monteur bei der Erhebung oder der technischen Anpassung Mängel an Ihrem Gasgerät fest, erhalten Sie einen Mangelschein. Darin sind die festgestellten Mängel sowie die Frist zur Mangelbeseitigung aufgeführt. Beauftragen Sie bitte zeitnah ein Installationsunternehmen Ihrer Wahl mit der Behebung der Mängel. Nach Abschluss der Arbeiten senden Sie uns die vom Installateur unterschriebene Mangelkarte bitte umgehend zurück. Die Kosten für die Mangelbeseitigung trägt der Eigentümer des Gasgeräts.
Was passiert, wenn ich den Mangel nicht beheben lasse?
Als Gerätebesitzer sind Sie selbst für den sicheren Betrieb Ihrer Anlage verantwortlich. Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse, bestehende Mängel durch einen Installateur beseitigen zu lassen. Werden im Rahmen der Erhebung bzw. der Anpassung festgestellte Mängel nicht beseitigt, können wir Ihr Erdgasgerät ggf. nicht für die Nutzung mit H-Gas anpassen. In solch einem Fall ist ggf. ein Weiterbetrieb Ihres Gasgerätes nach dem Schalttermin ausgeschlossen. In letzter Konsequenz werden wir dann entweder das Gerät oder Ihren Gasanschluss sperren. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit.
Nicht-anpassbares Gasgerät
Warum kann mein Gasgerät möglicherweise nicht auf H-Gas umgestellt werden?
- Eine technische Anpassung ist nicht möglich
Kann ein Gasgerät aus technischen Gründen nicht an H-Gas angepasst werden, darf es nach dem Umstellungsdatum von L- auf H-Gas gemäß den technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW TRGI) nicht mehr betrieben werden. Um eine Unterbrechung der Gasversorgung zu vermeiden, empfiehlt sich in diesem Fall ein frühzeitiger Austausch oder die Stilllegung des betroffenen Geräts.
- Für das Gerät liegt keine Zulassung für den deutschen Markt vor
Für die eindeutige Identifikation eines Gasgeräts benötigen wir das Typenschild. Dieses enthält unter anderem die Information über die Zulassung für den deutschen Markt. Verfügt ein Gasgerät nicht über diese zwingend erforderliche Zulassung, darf es gemäß den technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW TRGI) nicht betrieben werden. In diesem Fall ist das Gasgerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.
- Das erforderliche Anpassungsmaterial ist nicht verfügbar
In Einzelfällen kann das benötigte Anpassungsmaterial nicht beschafft werden. Dann ist eine technische Anpassung des Gasgeräts für den Betrieb mit H-Gas durch uns nicht möglich. Das betreffende Gasgerät darf dann ab dem Umstellungsdatum gemäß den technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW TRGI) nicht mehr in seinem bisherigen Zustand betrieben werden. Möglicherweise kann in diesem Fall ein Installationsunternehmen weiterhelfen, sofern dort das benötigte Anpassungsmaterial verfügbar ist und die Anpassung durchgeführt werden kann. Erfolgt die Anpassung auf diesem Weg, muss dies der NEW Netz GmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
Was mache ich, wenn mein Gasgerät nicht angepasst werden kann?
Ergibt die Auswertung der bei der Erhebung aufgenommenen Gerätedaten, dass Ihr Gasgerät nicht an H-Gas angepasst werden kann, informieren wir Sie darüber umgehend schriftlich. In diesem Fall gibt es für Sie folgende Handlungsmöglichkeiten:
- Anpassung durch ein Installationsunternehmen
Ist Ihr Installationsunternehmen in der Lage, die Anpassung des Geräts durchzuführen, kann dies nach entsprechender Abstimmung erfolgen. Eine Kostenübernahme durch die NEW Netz GmbH ist in diesem Fall nach Absprache möglich. Die durchgeführte Anpassung muss uns anschließend unverzüglich schriftlich gemeldet werden.
- Stilllegung des Gasgeräts
Sie können ein Installationsunternehmen damit beauftragen, das Gasgerät dauerhaft außer Betrieb zu nehmen und vollständig vom Gasnetz zu trennen. Die Stilllegung ist der NEW Netz GmbH frühzeitig schriftlich nachzuweisen. Hierzu ist die entsprechende Rechnung des Installationsunternehmens vorzulegen.
- Austausch gegen ein neues Gasgerät
Alternativ können Sie das nicht anpassbare Gerät durch ein neues, für den Betrieb mit H-Gas zugelassenes Gasgerät ersetzen lassen. Der erfolgte Geräteaustausch muss der NEW Netz GmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
Kosten und Kostenerstattungen
Ist H-Gas teurer als L-Gas?
Grundlage Ihrer Gasrechnung ist immer die verbrauchte Energiemenge in Kilowattstunden (kWh). Die Energiemenge ergibt sich im Wesentlichen aus dem gemessenen Gasverbrauch, in Ihrer Rechnung angegeben in Kubikmeter (m3) multipliziert mit dem Brennwert des Erdgases. Die Umstellung der Erdgasqualität hat daher grundsätzlich keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Gasrechnung. Änderungen ergeben sich nur dann, wenn sich Ihr Verbrauch verändert oder Ihr Gaslieferant den Arbeitspreis pro Kilowattstunde anpasst.
Beispiel:
| Abrechnung im Falle von L-Gas | |
| Verbrauchtes Gasvolumen = 10 m³ | Brennwert = 9 kWh/m³ |
| Verbrauchte Energiemenge: 10 m³ * 9 kWh/m³ = 90 kWh | |
| Abrechnung im Falle von H-Gas | |
| Verbrauchtes Gasvolumen = 9 m³ | Brennwert = 10 kWh/m³ |
| Verbrauchte Energiemenge: 9 m³ * 10 kWh/m³ = 90 kWh | |
Was kostet mich die Umrüstung meiner Erdgasgeräte?
Für die Maßnahmen der Erdgasumstellung selbst – also die Erhebung, die technische Anpassung und eine mögliche Qualitätssicherung – fallen für Sie grundsätzlich keine direkten Kosten an. Dies gilt, sofern keine Wartung, Mangelbeseitigung oder ein Austausch des Gasgeräts erforderlich wird. Die Kosten der Erdgasumstellung werden über eine befristete Erdgasumstellungs-Umlage, die Bestandteil der Netzentgelte ist, auf alle Gaskundinnen und Gaskunden in Deutschland verteilt.
Müssen neue Leitungen verlegt werden und wer trägt die Kosten?
Die Erdgasumstellung betrifft nur die ans Gasnetz angeschlossenen Geräte, nicht die Leitungen. Somit fallen keine Kosten für neue Leitungen an.
Wer trägt die Kosten der Mängelbehebung?
Für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb eines Gasgeräts ist grundsätzlich dessen Eigentümer verantwortlich. Aus diesem Grund sind die Kosten für die Beseitigung festgestellter Mängel vom Geräteeigentümer zu tragen. Sind Sie nicht Eigentümer des betroffenen Gasgeräts und wird durch unseren Monteur ein Mangel festgestellt, leiten Sie den ausgehändigten Mangelschein bitte umgehend an den Eigentümer weiter, beispielsweise an Ihren Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung.
Wo erhalte ich Informationen zur Kostenerstattung bei einem Geräteaustausch?
Informationen zu den Voraussetzungen, den möglichen Erstattungsbeträgen und dem Ablauf der Kostenerstattung bei einem Geräteaustausch finden Sie entweder im Kostenflyer oder hier.
Kann ich für den Austausch meines Gasgeräts eine Kostenerstattung erhalten?
Wenn Sie im Rahmen der Erdgasumstellung ein Gasgerät neu anschaffen oder austauschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung beantragen. Welche Erstattung möglich ist und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, ist gesetzlich geregelt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Sicherheit
Wie erhalte ich den für mein Objekt gültigen Zutrittscode (PIN)?
Ihren persönlichen Zutrittscode (PIN) erhalten Sie zusammen mit dem Terminanschreiben zur Erhebung. Vor dem Termin zur technischen Anpassung senden wir Ihnen ein weiteres Anschreiben zu, das einen neuen Zutrittscode enthält. Beim Besuch vor Ort nennt Ihnen der Monteur diesen Code unaufgefordert zur Legitimation.
Woran erkenne ich, dass der Monteur tatsächlich ein von der NEW Netz GmbH beauftragter Umstellungsmonteur ist?
Unsere beauftragten Monteure müssen sich bei jedem Vor-Ort-Termin eindeutig legitimieren. Dafür gelten verbindliche Vorgaben.
Legitimation durch Firmenausweis
Der Monteur weist sich mit einem Firmenausweis aus. Dieser enthält ein Lichtbild sowie den Namen des Monteurs und des beauftragten Unternehmens.
Nennung Ihres persönlichen Zutrittscodes (PIN)
Zusätzlich nennt Ihnen der Monteur unaufgefordert den Zutrittscode (PIN), den Sie zuvor mit Ihrem Terminanschreiben erhalten haben. Dieser Code ist ausschließlich Ihnen und dem beauftragten Monteur bekannt.
Haben Sie dennoch Zweifel, können Sie sich jederzeit an unsere Erdgas-Hotline unter 02451 624-6246 wenden und den angekündigten Monteurbesuch bestätigen lassen.
Wie sollte ich reagieren, wenn sich eine unberechtigte Person als von der NEW Netz GmbH beauftragter Umstellungsmonteur ausgibt?
Stellen Sie eindeutig fest, dass es sich nicht um einen von der NEW Netz GmbH beauftragten Monteur handelt, gewähren Sie dieser Person bitte keinen Zutritt zu Ihrem Haus, Ihrer Wohnung oder Ihrem Betrieb. Informieren Sie anschließend umgehend die Polizei unter der Notrufnummer 110. Die Polizei wurde über die Erdgasumstellung und die damit verbundenen Vor-Ort-Termine informiert.
Wie erkenne ich eine erhöhte Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) und wie kann ich mich vor einer Kohlenmonoxid-Vergiftung (CO) schützen?
Kohlenmonoxid (CO) ist für Menschen nicht wahrnehmbar. Das Gas ist weder sichtbar noch geruch- oder geschmacklich erkennbar. Aufgrund seiner Eigenschaften kann sich Kohlenmonoxid unbemerkt ausbreiten und sogar Wände sowie Fußböden durchdringen. Gerade weil CO ohne technische Hilfsmittel nicht erkannt werden kann, geht von dem Gas eine besondere Gefahr aus. Eine Kohlenmonoxid-Vergiftung entwickelt sich häufig unbemerkt und kann im schlimmsten Fall tödlich verlaufen. Zum Schutz vor gefährlichen CO-Konzentrationen sollten Erdgasgeräte regelmäßig gewartet werden. Zusätzlich können zugelassene Kohlenmonoxid-Warnmelder installiert werden, die ähnlich wie Rauchwarnmelder in Innenräumen eingesetzt werden. Aus diesem Grund überprüfen unsere Monteure bei der Erhebung und der technischen Anpassung Ihrer Gasgeräte stets die Abgaswerte. Dabei werden insbesondere die Kohlenmonoxidwerte (CO) kontrolliert.
Wann muss ein Gasgerät aus Sicherheitsgründen gesperrt werden?
1. Gasgeruch am Gerät
Stellt der Monteur während der Erhebung oder der technischen Anpassung Gasgeruch fest, ist er verpflichtet, das betroffene Gasgerät unverzüglich zu sperren. Der festgestellte Mangel wird auf einem Mangelschein dokumentiert, den Sie vor Ort erhalten. Da es sich um einen schwerwiegenden Sicherheitsmangel handelt, muss die Ursache schnellstmöglich durch ein Installationsunternehmen behoben werden. Nach Abschluss der Arbeiten dokumentiert das Installationsunternehmen die Mangelbeseitigung auf dem Mangelschein und sendet diesen unterschrieben an uns zurück.
Erst nach Eingang dieser Bestätigung können wir einen neuen Termin zur Erhebung oder Anpassung vereinbaren.
2. Erhöhter Kohlenmonoxidgehalt (CO) im Abgas
Wird bei den Arbeiten ein CO-Wert > 1.000 ppm gemessen, muss das Gasgerät ebenfalls sofort gesperrt werden. Auch in diesem Fall wird der Mangel auf einem Mangelschein festgehalten und Ihnen ausgehändigt. Die Mangelbeseitigung muss umgehend durch ein Installationsunternehmen erfolgen. Sobald uns der schriftliche Nachweis über die erfolgte Mangelbehebung vorliegt, können die Arbeiten im Rahmen der Erdgasumstellung fortgesetzt werden.
Versorgungsunterbrechung
und Wiederinbetriebnahme
Rechtliche Fragen
In welchem Gesetz ist die Erdgasumstellung geregelt?
Die Erdgasumstellung bzw. Marktraumumstellung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird im § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt.
Kann ich dem Wechsel von L- auf H-Gas widersprechen?
Nein. Werden die betroffenen Gasgeräte nicht an die neue Gasqualität angepasst, ist die NEW Netz GmbH zur Abwehr von Gefahren gesetzlich verpflichtet, die Gasversorgung spätestens zum Schalttermin aus Sicherheitsgründen zu unterbrechen. Hintergrund ist, dass der Weiterbetrieb eines Geräts ohne vorgenommene Anpassung erhebliche Risiken mit sich bringen kann. Diese reichen von Schäden am Gasgerät bis hin zu Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer.
Besteht aufgrund der Erdgasumstellung ein Sonderkündigungsrecht für meinen Gasliefervertrag?
Nein. Ihr Gasliefervertrag wird zwischen Ihnen und Ihrem Gaslieferanten geschlossen.
Für die Erdgasumstellung ist nicht Ihr Gaslieferant, sondern ausschließlich der zuständige Netzbetreiber verantwortlich. Die Erdgasumstellung begründet daher kein Sonderkündigungsrecht für Ihren bestehenden Gasliefervertrag.
Datenschutz
Welche Daten werden im Rahmen der Erdgasumstellung erfasst und gespeichert?
Im Rahmen der Erdgasumstellung werden ausschließlich die Daten erhoben und gespeichert, die für die Planung und Durchführung der Umstellungsmaßnahmen erforderlich sind. Die Speicherung erfolgt in einer Umstellungsdatenbank der NEW Netz GmbH. Hierzu zählen beispielsweise Ihre Kontaktdaten, die für die Terminabstimmung und die Kommunikation mit Ihnen benötigt werden. Darüber hinaus werden lediglich die technischen Daten Ihrer Gasgeräte erfasst, die für eine ordnungsgemäße Erdgasumstellung notwendig sind. Die Daten werden nur für den Zeitraum gespeichert, der durch gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten vorgegeben ist, beispielsweise aufgrund steuerrechtlicher Vorgaben oder von Gewährleistungsfristen.
Werden meine Daten auch für andere Zwecke verwendet?
Nein, ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung dürfen weder die NEW Netz GmbH noch die von ihr beauftragten Unternehmen die erhobenen Daten für andere Zwecke als die Durchführung der Erdgasumstellung verwenden. Sämtliche an der Erdgasumstellung beteiligten Dienstleister sind vertraglich verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Service
Ich möchte einen Termin verschieben, wie mache ich das?
Falls Sie den angekündigten Erhebungstermin ausnahmsweise nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit unserer Erdgas-Hotline unter 02451 624-6246 in Verbindung. Gemeinsam stimmen wir dann einen neuen Termin mit Ihnen ab.
Ich habe noch weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Erdgas-Hotline unter 02451 624-6246 oder schreiben uns eine E-Mail an erdgasumstellung@new-netz.de.