Für Kunden
Hier finden Sie alle Informationen über die Erdgasumstellung im Ortsteil St. Tönis und erfahren, was die Umstellung für Sie als Gaskundin oder Gaskunde bedeutet
Aktuell werden Sie noch mit L-Gas (low calorific gas) versorgt. Da diese Gasqualität aufgrund der erschöpften Erdgasvorkommen in den Niederlanden nicht mehr zur Verfügung steht, wird sie durch H-Gas (high calorific gas) ersetzt.
Um die Versorgung weiterhin sicherzustellen, wird bereits heute zumeist sogenanntes konvertiertes Gas eingesetzt. Dabei wird H-Gas durch die Zugabe von Stickstoff auf die Eigenschaften von L-Gas angepasst. Dieses Verfahren ist jedoch sehr energieaufwändig und somit sehr teuer. Deshalb ist die langfristige Umstellung auf H-Gas die nachhaltige Lösung für eine sichere Erdgasversorgung.
Phasen der Umstellung in St. Tönis
Die Umstellung erfolgt in zwei Schritten:
- Erfassung Ihrer Gasgeräte (2027)
Im ersten Schritt erfassen wir alle an das Gasnetz angeschlossenen Gasgeräte. Hierzu vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin vor Ort.Die von uns beauftragten Fachkräfte dokumentieren die technischen Daten Ihrer Geräte, fotografieren das Typenschild und den Aufstellort und führen eine Abgasanalyse durch. Anschließend prüfen wir die erhobenen Daten, beurteilen die Anpassbarkeit Ihrer Geräte und beschaffen die für die spätere Anpassung erforderlichen Materialien.
- Technische Anpassung Ihrer Gasgeräte (2028)
Im zweiten Schritt (2028) werden die Gasgeräte bei einem weiteren Termin technisch auf den Betrieb mit H-Gas (high calorific gas) eingestellt. So stellen wir sicher, dass Ihre Geräte auch nach der Umstellung sicher und zuverlässig funktionieren.
Qualitätskontrolle für Ihre Sicherheit
Bei etwa 10 Prozent der Erfassungs- und Anpassungstermine erfolgt zusätzlich eine stichprobenartige Qualitätskontrolle. Hierzu vereinbaren wir noch einmal einen zusätzlichen Termin vor Ort bei Ihnen. Diese vorgeschriebenen Prüfungen dienen Ihrer Sicherheit und stellen sicher, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Zutritt und Sicherheit
Damit Sie sicher sein können, dass es sich bei einem Besuch tatsächlich um einen Monteur eines durch die NEW Netz GmbH beauftragten Dienstleisters handelt, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Alle Schreiben und Informationen zur Erdgasumstellung tragen das Logo der NEW Netz GmbH sowie das H-Gas-Aktionslogo.
- Termine zur Erfassung oder Anpassung Ihrer Gasgeräte erhalten Sie grundsätzlich schriftlich per Post. Nur bei Terminverschiebungen finden Sie entweder eine Terminkarte im Postkartenformat in Ihrem Briefkasten oder wir bestätigen Ihren neuen Termin mit Ihrer Erlaubnis per E-Mail.
- Informationen zur Erdgasumstellung versenden wir nicht per E-Mail. Bitte reagieren Sie daher nicht auf entsprechende Nachrichten und geben Sie keine persönlichen Daten weiter.
- Die Erfassung und Anpassung Ihrer Gasgeräte ist für Sie kostenfrei. Weder die NEW Netz GmbH noch die beauftragten Unternehmen werden vor Ort Zahlungen verlangen oder Rechnungen ausstellen. Ausnahme: Aufwände für Reparaturen, Wartungsarbeiten oder einen kompletten Geräteaustausch, die Sie bitte selbst beauftragen.
- Für die Erfassung, Anpassung und Qualitätssicherung sind ausschließlich die von uns beauftragten Unternehmen ELTEL Networks GmbH und LPR Energy GmbH im Einsatz.
- Die Mitarbeitenden weisen sich bei jedem Besuch unaufgefordert mit einem Lichtbildausweis sowie einem individuellen Zutrittscode aus. Dieser ist nur Ihnen aus Ihrem Terminanschreiben und unserem Monteur bekannt.
- Lassen Sie nur Personen ins Haus, die sich unaufgefordert ausweisen und den korrekten Zutrittscode nennen können.
- Wenn Sie Zweifel haben, kontaktieren Sie bitte vor dem Zutritt die Erdgas-Hotline unter 02451 624-6246.
Umstellungskosten
- Die technische Umstellung Ihrer Gasgeräte verursacht für Sie keine direkten Kosten. Die Aufwendungen übernimmt zunächst die NEW Netz GmbH gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
- Die Kosten der Erdgasumstellung werden seit 2017 bundesweit auf alle Gasnetzkunden verteilt. Hierfür wird eine in den Netzentgelten enthaltene gesetzlich geregelte Umlage erhoben.
- Diese solidarische Kostenverteilung ermöglicht eine maßvolle Kostensteigerung für jeden einzelnen Gaskunden. Nach Abschluss der deutschlandweiten Erdgasumstellung im Jahr 2029/20230 wird diese Kostenposition in der Gasverbrauchsrechnung wieder entfallen.
Fragen zum Datenschutz
- Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat für uns einen hohen Stellenwert. Selbstverständlich beachten wir die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- In der nachfolgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, im Rahmen der Erdgasumstellung, sowie über Ihre Rechte. Die Datenschutzerklärung finden Sie direkt hier zum Download. In unserer Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Erdgasumstellung sowie über Ihre Rechte. Die Datenschutzerklärung steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
Kostenerstattung nach § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und Voraussetzungen
Wenn Sie im Rahmen der Erdgasumstellung Ihr altes Gasverbrauchsgerät durch ein Neugerät ersetzen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzlich geregelte Kostenerstattung in Höhe von 100 Euro pro Gerät erhalten.
Die Gewährung dieses Erstattungsbetrages nach § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie sind Eigentümer des Gerätes.
- Das Neugerät ist selbstadaptierend und muss im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr technisch angepasst werden.
- Die ordnungsgemäße Nutzung des bisherigen Gasverbrauchsgeräts wird durch die Unterschrift Ihres Installateurs bestätigt.
- Ihr Installateur bestätigt, dass das Neugerät innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt des Erstinformationsschreibens und vor der vorgesehenen Anpassung des Altgeräts eingebaut wurde.
- Die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme des Neugeräts werden durch Ihren Installateur schriftlich bestätigt. Zusätzlich ist dem Antrag auf Kostenerstattung ein Nachweis der Konzession des Installationsunternehmens beizufügen.
Kostenerstattung nach GasGKErstV (Gasgerätekostenerstattungsverordnung) und Voraussetzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Erstattung höher ausfallen als die gesetzliche Pauschale nach § 19a EnWG. Die Gewährung einer höheren Kostenerstattung nach der
Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV) ist an folgende zusätzliche Voraussetzungen gebunden:
- Das Gasgerät dient nur dem Zweck der Beheizung von Räumen in der häuslichen oder einer vergleichbaren Nutzung.
- Die Höhe des Erstattungsanspruchs richtet sich nach dem Alter des auszutauschenden Heizgeräts und ist entsprechend gestaffelt.
- Der Nachweis über das vorhandene Altgerät muss durch einen Entsorgungsnachweis oder durch den Nachweis der letzten Schornsteinfeger-Abgasmessung erbracht werden. Dieser Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein.
- Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nur, wenn das Neugerät nach der Mitteilung über die Nicht-Anpassbarkeit durch den Netzbetreiber und vor dem technischen Umstellungstermin installiert wurde.
| Alter des Gasgeräts anhand des Typenschilds zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins | Höhe des Kostenerstattungsanspruchs |
| nicht älter als 10 Jahre | 500 € |
| älter als 10 Jahre, aber nicht älter als 20 Jahre | 250 € |
| älter als 20 Jahre, aber nicht älter als 25 Jahre | 100 € |
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Fragen zum Datenschutz
- Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat für uns einen hohen Stellenwert. Selbstverständlich beachten wir die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- In der nachfolgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, im Rahmen der Erdgasumstellung, sowie über Ihre Rechte. Die Datenschutzerklärung finden Sie direkt hier zum Download. In unserer Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Erdgasumstellung sowie über Ihre Rechte. Die Datenschutzerklärung steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
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Hier erhalten Sie alle allgemeinen Informationen zur Erdgasumstellung.
Hier finden Sie wichtige sicherheitsrelevante Informationen für die Erdgasumstellung.
Hier finden Sie alle Informationen zu Kosten und Kostenerstattung auf einen Blick.
Hier finden Sie Informationen zu Mängeln, die ggf. an Ihrem Gasgerät festgestellt wurden.
Hier finden Sie den Antrag auf Kostenerstattung.
Erdgasumstellung
in St. Tönis (Tönisvorst)
Bei Fragen sind wir gerne unter den nachfolgend angegebenen Kontaktdaten für Sie da:
Wir benötigen Ihre Unterstützung
Damit alle Gasgeräte rechtzeitig umgestellt werden können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Nur gemeinsam können wir sicherstellen, dass die Erdgasversorgung auch künftig zuverlässig gewährleistet bleibt.
Bitte ermöglichen Sie den von uns beauftragten Fachkräften sowohl zur Erfassung im Jahr 2027 als auch zur technischen Anpassung im Jahr 2028 den Zugang zu Ihren Gasgeräten.
So können Sie sich vorbereiten
Damit die Erfassung (2027) und die spätere Anpassung (2028) möglichst reibungslos durchgeführt werden können, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung:
-
Lassen Sie Ihre Gasgeräte regelmäßig durch einen Fachbetrieb warten.
-
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasgeräte zum Termin frei zugänglich sind. Entfernen Sie vor dem Termin zur Erhebung bzw. zur Anpassung alle im Bereich der Gasgeräte befindlichen Gegenstände, damit die Arbeiten schnell und einfach erfolgen können.
-
Ändern Sie nach dem Besuch unserer Fachkräfte keine vorgenommenen Einstellungen am Gerät.
-
Informieren Sie gegebenenfalls Ihren Installateur oder Schornsteinfeger über den Besuch unseres Monteurs.
Verhalten bei festgestellten Mängeln
- Werden bei der Erfassung oder Anpassung Mängel an Ihrem Gasgerät festgestellt, sollten diese zeitnah durch einen Installationsbetrieb behoben werden. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit.
- Die Kosten für die notwendige Mängelbehebung der Eigentümer des Geräts. Diese werden seitens der NEW Netz GmbH nicht übernommen.
Verhalten bei Gerätestörungen
- Sollten nach dem Besuch unserer Fachkräfte unerwartet Probleme (Störungen) an einem Gasgerät auftreten, wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Erdgas-Hotline unter 02451 624-6246. Wenn die Ursache eindeutig im Zusammenhang mit den Umstellungsarbeiten steht, werden notwendige Maßnahmen zur Entstörung für Sie kostenfrei durchgeführt. Die Umstellungsmonteure sind dafür insbesondere während der Anpassungsphase für Entstörungen 24/7 für Sie im Einsatz.
- Bitte beauftragen Sie keinen Installateur auf eigene Kosten, ohne zuvor Rücksprache mit uns zu halten, da wir in diesem Fall entstehende Kosten nicht übernehmen können.
Geräteaustausch und Kostenerstattung
- Wenn Sie sich im Rahmen der Erdgasumstellung für den Austausch eines Altgeräts gegen ein Neugerät entscheiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung erhalten. Die Beträge, die durch die NEW Netz erstattet werden können, sind gesetzlich festgelegt. Wenn Sie und Ihr Installateur geprüft haben, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie einen Kostenerstattungsantrag stellen.
- Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, den möglichen Erstattungsbeträgen sowie die erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie hier:
Hier finden Sie alle Informationen zu Kosten und Kostenerstattung auf einen Blick.
Hier finden Sie den Antrag auf Kostenerstattung.
Fragestellungen
Ist H-Gas teurer als L-Gas?
Grundlage Ihrer Gasrechnung ist immer die verbrauchte Energiemenge in Kilowattstunden (kWh). Die Energiemenge ergibt sich im Wesentlichen aus dem gemessenen Gasverbrauch, in Ihrer Rechnung angegeben in Kubikmeter (m3) multipliziert mit dem Brennwert des Erdgases. Die Umstellung der Erdgasqualität hat daher grundsätzlich keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Gasrechnung. Änderungen ergeben sich nur dann, wenn sich Ihr Verbrauch verändert oder Ihr Gaslieferant den Arbeitspreis pro Kilowattstunde anpasst.
Beispiel:
| Abrechnung im Falle von L-Gas | |
| Verbrauchtes Gasvolumen = 10 m³ | Brennwert = 9 kWh/m³ |
| Verbrauchte Energiemenge: 10 m³ * 9 kWh/m³ = 90 kWh | |
| Abrechnung im Falle von H-Gas | |
| Verbrauchtes Gasvolumen = 9 m³ | Brennwert = 10 kWh/m³ |
| Verbrauchte Energiemenge: 9 m³ * 10 kWh/m³ = 90 kWh | |
Was kostet mich die Umrüstung meiner Erdgasgeräte?
Für die Maßnahmen der Erdgasumstellung selbst – also die Erhebung, die technische Anpassung und eine mögliche Qualitätssicherung – fallen für Sie grundsätzlich keine direkten Kosten an. Dies gilt, sofern keine Wartung, Mangelbeseitigung oder ein Austausch des Gasgeräts erforderlich wird. Die Kosten der Erdgasumstellung werden über eine befristete Erdgasumstellungs-Umlage, die Bestandteil der Netzentgelte ist, auf alle Gaskundinnen und Gaskunden in Deutschland verteilt.
Kann ich für den Austausch meines Gasgeräts eine Kostenerstattung erhalten?
Wenn Sie im Rahmen der Erdgasumstellung ein Gasgerät neu anschaffen oder austauschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung beantragen. Welche Erstattung möglich ist und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, ist gesetzlich geregelt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Woher kommt das künftige H-Gas?
H-Gas wird weltweit in zahlreichen Förderregionen gewonnen und kann aus verschiedenen Ländern bezogen werden. Zu den bedeutenden Förderländern zählen unter anderem die USA, Russland, Iran, Kanada, Katar, Saudi Arabien und Norwegen.
Was bedeutet Schalttermin?
Mit dem Schalttermin wird das Tagesdatum bezeichnet, an dem erstmalig H-Gas in das Gasnetz in St. Tönis eingespeist wird. Das ist der Schalttermin für St. Tönis:
Schalttermin: 05.09.2028